Agb · HTML AGB – Frostyslush

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lucas von Gumppenberg | LVG Services (Frostyslush) – Vermietung von Slush-Eis-Maschinen und Zubehör
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Lucas von Gumppenberg | LVG Services (Frostyslush), Föhrenweg 10, 14195 Berlin (im Folgenden „Frostyslush" genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Frostyslush in Anspruch nehmen (nachfolgend „Mieter" genannt). Durch die Nutzung der Mietgegenstände bzw. Erteilung eines Auftrags werden diese Bedingungen anerkannt. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Anfragen über den Online-Konfigurator auf frostyslush.de sind für den Mieter zunächst unverbindlich und stellen noch keinen Vertragsschluss dar. Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das schriftliche Angebot von Frostyslush und dessen Annahme durch den Mieter zustande (auch per E-Mail).
  2. Beruht ein Angebot auf Angaben des Mieters (z. B. Zeitraum, Zubehör, Konzentrat-Mengen) und stellen sich diese später als nicht richtig heraus, hat der Mieter die sich aus den Änderungen ergebenden Mehrkosten zu tragen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
  3. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.

§ 3 Lieferung und Abholung

Die Übergabe der Mietsache erfolgt nach Wahl des Mieters entweder durch Selbstabholung (sofern im jeweiligen Angebot vorgesehen) oder durch Lieferung, Aufbau und Abbau durch Frostyslush gegen die im Angebot ausgewiesene zusätzliche Vergütung. Frostyslush verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig und in sauberem Zustand zu übergeben.

§ 4 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Geräte.
  2. Die Mietsache ist pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. Der Mieter hat für eine störungsfreie Nutzung Sorge zu tragen und haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder vertragswidrigen Gebrauch entstehen. Vertragswidriger Gebrauch berechtigt Frostyslush zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
  3. Wird die Mietsache unbrauchbar oder tritt eine Störung auf, ohne dass der Mieter dies zu vertreten hat, ist Frostyslush unverzüglich zu informieren.
  4. Der Mieter sichert zu, die Geräte gereinigt (frei von Konzentrat- und Eisresten), unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und Verunreinigungen, die über eine übliche Reinigung hinausgehen, bis zur Höhe des Neuwertes bzw. der tatsächlichen Instandsetzungs-/Reinigungskosten.
  5. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Ist eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich, ist Frostyslush unverzüglich zu informieren. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle tageweise vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, einen nachweisbar durch die Überschreitung entstandenen weiteren Schaden zu ersetzen.

§ 5 Aufstellung und Betrieb

Der Mieter stellt am Aufstellort eine funktionsfähige 230-V-Steckdose in ausreichender Nähe zur Mietsache sowie, falls erforderlich, ein geeignetes Verlängerungskabel zur Verfügung. Bei Nutzung im Freien ist die Mietsache vor direkter Sonneneinstrahlung, Regen und sonstigen Witterungseinflüssen zu schützen und möglichst schattig bzw. überdacht aufzustellen. Die Mietsache darf nur von Erwachsenen bedient werden; Kinder haben nur unter Aufsicht eines Erwachsenen Zugang zur Maschine.

§ 6 Alkoholhaltige Slush-Cocktails / Jugendschutz

Bei Buchung alkoholhaltiger Slush-Cocktails bestätigt der Mieter, dass während der gesamten Mietdauer bzw. Veranstaltung ausschließlich Personen ab 18 Jahren Zugang zu den alkoholhaltigen Produkten haben, und ist für die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. § 9 Jugendschutzgesetz) eigenverantwortlich zuständig. Frostyslush übernimmt hierfür keine Haftung und ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß die weitere Bereitstellung alkoholhaltiger Produkte zu verweigern.

§ 7 Kaution

Für die Anmietung wird eine Kaution in der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Höhe fällig, die vor bzw. bei Übergabe der Mietsache zu entrichten ist. Die Kaution wird nach vollständiger, unbeschädigter und vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache zurückerstattet. Frostyslush ist berechtigt, die Kaution mit Ansprüchen wegen Beschädigung, übermäßiger Verunreinigung, verspäteter Rückgabe oder sonstiger Vertragsverletzungen zu verrechnen.

§ 8 Gewährleistungsansprüche des Mieters

Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gemäß § 4 Ziffer 1 überprüft hat und ein Mangel unverzüglich nach Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, ist Frostyslush nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist ein rechtzeitiger Austausch bzw. eine rechtzeitige Reparatur nicht möglich, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Untervermietung / Weitergabe

Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte an Dritte ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Frostyslush gestattet. Erfolgt eine Untervermietung oder unzulässige Weitergabe ohne Genehmigung, ist Frostyslush berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

§ 10 Haftung und Schadensersatz

  1. Frostyslush haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
  2. Im Übrigen haftet Frostyslush nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Frostyslush.
  4. Dem Mieter obliegt die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und Schadenshöhe.

§ 11 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das mit der Mietsache verbundene übliche Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern (z. B. über eine bestehende Haftpflichtversicherung). Der Abschluss einer Versicherung ist Frostyslush auf Verlangen nachzuweisen.

§ 12 Preise, Zahlung und Stornierung

  1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Auftrag im Angebot gesondert ausgewiesen. Frostyslush behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung für zukünftige Angebote zu ändern.
  2. Die Stornierung eines bereits gebuchten Auftrages ist, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, bis 90 Tage vor Mietbeginn (Lieferung bzw. Abholung) kostenfrei möglich. Danach fallen folgende Stornierungsgebühren in Prozent des netto Auftragsvolumens an:
    • Bis zum 80. Tag vor Mietbeginn: 30 %
    • Bis zum 60. Tag vor Mietbeginn: 50 %
    • Bis zum 30. Tag vor Mietbeginn: 70 %
    • Bis zum 7. Tag vor Mietbeginn: 100 %
    Frostyslush behält sich das Recht vor, den Auftragswert mit den jeweiligen Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist zu richten an: info@frostyslush.de.
  3. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Die vermieteten Geräte stehen und bleiben im Eigentum von Frostyslush.

§ 14 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, Frostyslush unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Mietzeit die vermieteten Geräte von Dritten gepfändet oder in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlichen Kosten.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Frostyslush und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise eine zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
  5. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschte personenbezogene Daten werden gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO/BDSG) genutzt und verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

Lucas von Gumppenberg | LVG Services (Frostyslush)
Föhrenweg 10
14195 Berlin
Tel. +49 174 3546709
E-Mail: info@frostyslush.de

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